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Was beinhaltet der neue Automatik-Führerschein mit der Schlüsselzahl B197?

B197 – die neue Automatikregelung für den Autoführerschein beinhaltet die Kombination aus Automatik- und Schaltausbildung.

Für alle die sich nicht entscheiden wollen, ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 das Richtige. Trotzdem die Fahrprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug stattfindet, kann man ohne Beschränkung später einen Schaltwagen fahren.

Infos dazu findest du hier:

Neuregelung: Leichtkraftrad (125-er) mit Autoführerschein seit 30.12.2019 in Kraft

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196:

  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B seit mind. 5 Jahren
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung, Nachweis durch die Fahrschule (mind. 9 Unterrichtseinheiten davon 4 Theorieunterrichte á 90 Minuten (Klasse A) und 5 praktische Unterrichtseinheiten á 90 Minuten)

Was darf gefahren werden?

Leichtkrafträder (Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Fahrtraining für Wiedereinsteiger

Haben Sie Probleme mit dem Einparken?

Benutzen Sie nicht gerne die Autobahn?

Fühlen Sie sich im Straßenverkehr unsicher?

Sie sind schon längere Zeit nicht mehr gefahren,
weil Sie es nicht mussten oder weil Sie Angst hatten?

Das muss nicht sein!

Sie können bei uns Ihr theoretisches und praktisches Wissen auffrischen.

Individuell angepasste Fahrübungen für jeden Einzelnen.

Wir bieten Ihnen einen “Fitnesskurs” für Wiedereinsteiger, langjährig aktive Autofahrer und Motorradfahrer.

Unsere Fahrschule ist Ihr persönlicher Fitnesstrainer für den Straßenverkehr und für sicheres Fahren.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und Ihrer Freiheit steht damit nichts mehr im Wege.